Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Zwischendurch darf man als Neuhausbesitzer auch immer mal wieder Formularkram für diverse Behörden erledigen. Bei uns war da jetzt oben genannte Erklärung an der Reihe. Dabei handelt es sich um ein vierseitiges Formular, in dem diverse Informationen zum Grundstück und darauf befindlichen Bauten abgefragt werden. Daraus berechnet das Finanzamt dann einen sogenannten Einheitswert, der wiederum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient.

Da die Fragen teilweise ziemlich kryptisch sind und Berechnungen zum Beispiel des umbauten Raums auch anders als normal stattfinden sollen, bietet es sich an, sowohl einen Satz Baupläne mitzuschicken, als auch eine Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Bisher haben wir noch keine Rückmeldung, aber das Amt hat das Formular ja auch noch nicht lange. Ich werde berichten, was sich daraus ergibt.

2 Gedanken zu „Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts“

  1. Spannendes Thema, das kommt dieses Jahr auch noch auf uns zu. Bei uns heisst das einfach Eigenmietwert, wird aber das gleiche sein :). Soviel ich weiss kommt da jemand vorbei um das zu schätze. Pläne spielen sicher auch eine Rolle, aber die Besichtigung eben auch. Bin ja mal gespannt.
    Bei meinen Schwiegereltern war vor kurzem eine neue Schätzung notwendig (das wird alle 15 Jahre gemacht glaub ich) und jetzt ist der Wert von Haus und Grundstück massiv gestiegen. Eigentlich schön, bedeutet nun aber mehr Steuern für sie.

    1. Zu Besuch kommt in Deutschland wohl keiner, aber sonst wird es vermutlich auf ähnliches hinauslaufen. Jedenfalls kommt immer ein total abstruser Wert heraus, wie 8.123 Euro. Daraus errechnet sich dann ein Basiswert für die Grundsteuer, der noch mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird. Zum Glück ist der in Mahlow ziemlich niedrig.

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