Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Zwischendurch darf man als Neuhausbesitzer auch immer mal wieder Formularkram für diverse Behörden erledigen. Bei uns war da jetzt oben genannte Erklärung an der Reihe. Dabei handelt es sich um ein vierseitiges Formular, in dem diverse Informationen zum Grundstück und darauf befindlichen Bauten abgefragt werden. Daraus berechnet das Finanzamt dann einen sogenannten Einheitswert, der wiederum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient.

Da die Fragen teilweise ziemlich kryptisch sind und Berechnungen zum Beispiel des umbauten Raums auch anders als normal stattfinden sollen, bietet es sich an, sowohl einen Satz Baupläne mitzuschicken, als auch eine Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.

Bisher haben wir noch keine Rückmeldung, aber das Amt hat das Formular ja auch noch nicht lange. Ich werde berichten, was sich daraus ergibt.

Wieder ein Kurzupdate

Ich habe mich immer gefragt, warum in den meisten Baublogs nach dem Umzug nicht mehr viel geschrieben wird. Jetzt weiß ich, dass es nicht etwa daran liegt, dass es nichts mehr zu berichten gibt, sondern das man einfach keine Zeit mehr findet…

Was die Behörden angeht, sollte bei uns jetzt alles erledigt sein, nur auf die Zufahrt warten wir noch. Dabei sah es zwischendurch so aus, als ob die Baubehörde Probleme machen will, aber das ließ sich mit Hilfe der Architektin noch schnell und anscheinend ohne weitere Folgen regeln.

Dann hat uns noch die Wohnung einiges an Zeit und Kraft gekostet, aber die ist hoffentlich bald verkauft. Und alles, was ich jetzt mal „Zeug“ nennen möchte, was dort noch im Keller steht, muss auch noch beseitigt werden.

Nebenbei haben wir eine Firma gefunden, die tatsächlich sofort mit unseren Außenanlagen anfangen konnte, so dass der Garten gerade wieder einer Mondlandschaft gleicht. Wenn alles ganz gut läuft, schaffen wir vielleicht sogar noch den Zaun in diesem Jahr.

0.00000244935%

Am Montag haben wir vorab als PDF einen Grundbuchauszug bekommen und heute kam er auch per Post, der uns bestätigt, dass wir jetzt Eigentümer (und nicht mehr nur Besitzer) von 0.00000244935% der Fläche Brandenburgs sind.

Gleichzeitig damit wurde auch endlich das Grundpfandrecht eingetragen, was die große Blockade der letzten Wochen war, denn die Bank gibt ohne den Eintrag keine Bürgschaft raus, und ohne Bürgschaft fängt Weberhaus nicht mit dem Bauen an.

Was mich richtig juckt daran ist die Tatsache, dass die Einträge eigentlich schon am 2.3. passiert sind, so dass wir gar keine Verzögerung hätten haben müssen. Nur mussten wir eben drei Wochen auf den Auszug warten, der uns dies bestätigt.

Jedenfalls besteht jetzt die Hoffnung, dass uns die Bank schnell die Bürgschaftsurkunde ausstellt und uns Weberhaus dann schnell eintakten kann.

Standrohr

Das mit dem Standrohr ist schon eine tolle Sache, nicht ganz so toll wie echtes Bauwasser zwar, aber trotzdem schon ganz super.

Zunächst mal findet man auf den Webseiten der DNWAB nichts zu dem Thema. Trotzdem ist man dort richtig und muss sich auch nicht voranmelden.

Gegen 500 Euro Kaution (Bar oder EC-Karte) kann man dort ein Standrohr mit Wasserzähler ausleihen. Das kostet einmalig ca 20 Euro und pro Tag noch 77 Cent dazu. Wenn man wie ich das Standrohr eigentlich nur 2 Tage und dann einen Monat nicht braucht, lohnt es sich also trotzdem nicht, es zwischendurch abzugeben, weil die einmalige Gebühr in diesem Fall leider nicht erlassen wird. (Bei anderen Wasserbetrieben sieht das teilweise anders aus.)

Bevor man dann tatsächlich Wasser zapfen darf, soll man noch beim lokalen Rohrnetzbetreiber anrufen, das habe ich heute den ganzen Tag erfolglos versucht. Jetzt darf sich das Standrohr die nächsten Wochen bei mir im Keller ausruhen.