Grundsteuer

Der Verkäufer hat uns mitgeteilt, dass der Übergang des Grundstücks zum 26.7. erfolgt ist und wir ihm jetzt bitte den Anteil Grundsteuer für den Rest des Jahres erstatten möchten. Es handelt sich um den niedlichen Betrag von 11,50 Euro, den überweise ich doch gerne sofort.

Ich wusste ja, dass die Grundsteuer in Mahlow um einiges niedriger ausfallen wird, als in Berlin, aber so sehr? Ich habe die Befürchtung, dass nach dem Hausbau eine Neuberechnung stattfinden wird und es dann um einiges teurer wird. Aber gut, die Grundsteuer kommt ja wenigstens direkt dem Wohnort zu gute, so dass man wenigstens weiß, was mit dem Geld passiert.

Das Haus ist zu groß

Jetzt haben wir auch ein erstes kleines Problem mit den Bauvorschriften, genauer gesagt der Brandenburgischen Bauordnung. Obwohl unser Grundstück recht groß ist, ist unser Haus zu groß dafür, die Abstandsflächen zu den Nachbarn lassen sich nicht einhalten.

Normalerweise sind 3m Mindestabstand von  der Hauswand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben. Damit wäre alles unproblematisch, so dicht wollten wir  sowieso nicht an die Grenze. Nun gibt es aber die Vorschrift, dass Dachüberstände größer als 1m  nicht mehr irrelevant für die Berechnung  sind, sondern voll mitzählen.  Wir haben 1,10m Dachüberstand rundherum geplant, also waren auf einmal 3m vom Dachüberstand nötig, damit 4,10m von der Hauswand. Auch das liesse sich noch problemlos unterbringen. Doch nun fiel dem Vermesser auf, dass unser Haus am höchsten Punkt ein paar Zentimeter mehr als 9m über der Grundstückshöhe liegt. Und somit tritt eine andere Vorschrift in Kraft, nach der 3m Abstand nicht mehr ausreichen, sondern die halbe Haushöhe angesetzt werden muß. Damit wären wir bei ca 4,50m Abstand vom Dachüberstand bzw ca 5,60m von der Hauswand. Auf beiden Seiten. Das passt beim besten Willen nicht mehr.

Also gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Dachneigung verringern, um unter 9m zu kommen: Doof, weil es den Platz unterm Dach verringert und für die Photovoltaik auch nicht gut ist.
  2. Die Bodenplatte tiefer in  das Erdreich einlassen: Doof, weil es das Risiko erhöht, dass Wasser ins Haus läuft (bei starkem Regen z.B.)
  3. Den Dachüberstand verringern: Beste Lösung, auf den Giebelseiten 10cm vom Überstand abschneiden, schon zählt der Überstand nicht mehr mit und wir gewinnen 1,10m auf beiden Seiten.

 

Außenansichten

Es ist beim Lesen von Baublogs ja immer recht spannend, wie das jeweilige Haus denn nun aussehen soll. Unsere Architektin hat uns netter weise erlaubt, die Zeichnungen der Außenansichten hier einzustellen.

Die Nord und Ost Ansicht:
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Die Süd und West Ansicht:
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Buchtipp zum Immobilienverkauf

Zwischendurch mal ein Buchtipp, der uns in der Vorbereitung sehr weiter geholfen hat: Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben: ARD-Ratgeber Recht

Viele Bauherren dürften in der Situation sein, dass im Vorfeld des Bauens oder anschließend dazu, eine Immobilie (oder auch ein Grundstück) verkauft, vererbt oder verschenkt werden soll. Dies kann zum Beispiel die bisher bewohnte Eigentumswohnung sein, oder die Oma möchte das Baugrundstück im Rahmen des vorgezogenen Erbes den Bauherren übertragen.

Bei solchen und vielen weiteren Konstellationen hilft dieser Ratgeber der Verbraucherzentrale weiter. Zum Beispiel gibt es da verschiedene Steuern zu beachten, die einem eventuell ein ganz schönes Loch in die Planung reißen können. Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte eine ganze Menge Unterlagen für Interessenten bereithalten, einige sind vorgeschrieben (Energieausweis zum Beispiel), andere sind einfach sinnvoll, um einen guten Preis zu erzielen (etwa ein ordentliches Exposé mit schönen Fotos).

Fazit: Gut investierte 11,90 Euro.

Post vom Notar

Heute kam eine Email vom Notar, dass jetzt endlich alle Voraussetzungen für den Grundstückskauf erfüllt sind und wir zahlen dürfen. Damit sollte auch die Übergabe in den nächsten Tagen stattfinden können. Schön, dass der ganze Komplex Grundstückskauf bald abgehakt werden kann.